Unbegrenzte Anwendungen

Barrierefreie Zugänge.

Unerlässlich für barrierefreie Zugänge ist deren Zustandsanzeige. Mit ihr erhalten auch seh- und hörgeschädigte Mitmenschen eine klare Rückmeldung der Video-Türsprechanlage. Die Zustandsanzeige zeigt optisch und akustisch an, welche Funktion gerade aktiv ist. Personen mit eingeschränkter Wahrnehmung erhalten so eine klare Rückmeldung der Video-Türsprechanlage. Die Zustandsanzeige erfüllt Handicap- und Gleichstellungsgesetze sowie Normen für „Barrierefreies Bauen“ in Bezug auf visuelle und akustische Signalisierung an der Tür. Des Weiteren können Hörgeräteträger auf Innensprechstellen mit integrierter Ringleitung zurückgreifen. Die Normen definieren, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit bauliche Anlagen als barrierefrei gelten. Sie verlangen, dass Türöffner und Gegensprechanlagen in die barrierefreie Gestaltung einbezogen werden.

Vorschriften

DIN 18040 ``Barrierefreies Bauen`` (DE); ÖNORM B 1600:2012 ``Barrierefreies Bauen`` (AT); SIA-Norm 500 ``Hindernisfreies Bauen`` (CH); Handicap-Gesetzte in Frankreich

Innensprechstellen mit Induktionsschleife

Die barrierefreien Zugänge können in den Wohnungen sofort oder nachträglich mit Audio- oder Videosprechstellen mit Induktionsschleifen ergänzt werden. Eine Induktionsschleife ist eine technische Einrichtung, die einem Hörgeräteträger ermöglicht, störungsfrei Audiosignale drahtlos über das Hörgerät zu empfangen.

Barrierefreies System für die Wohnungswirtschaft

In Kombination barrierefreier Video-Türsprechanlagen und Audio- und Videosprechstellen mit Induktionsschleife bietet Comelit ein durchgängiges System für Menschen mit Behinderungen an.

Tasten mit Brailleschrift

Für Blinde und von der Sehkraft stark eingeschränkte Menschen verfügt Comelit über eine Türstation mit Brailleschrift.